Jetzt 4000€ Zuschuss von der Pflegekasse erhalten
Profitieren Sie von unserem Full-Service und lassen Sie uns Ihnen dabei helfen, Fördermittel für Ihren Badumbau zu erhalten. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Planung und Durchführung, sondern nehmen Ihnen auch den lästigen Papierkram ab.

Wie erhalte ich einen Zuschuss?
Es gibt verschiedene Zuschussgeber, die Ihre Umbaumaßnahmen im Badezimmer finanziell unterstützen können. Krankenkassen wie die AOK, Barmer und andere bieten Hilfsmittel für ein barrierefreies Bad an.
Pflegekassen unterstützen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, während Sozialhilfeträger Zuschüsse bei Grundsicherung oder ALG 2/Hartz IV gewähren können. Darüber hinaus gibt es auch KfW-Programme wie den Kredit 159 und den Investitionszuschuss 455.
Besonders wichtig ist es, wenn Sie einen Pflegegrad haben, einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse zu stellen (gemäß § 40 SGB XI). In einigen Fällen können Sie Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro erhalten.
Darüber hinaus sind bestimmte Umbau-Maßnahmen im Badezimmer förderfähig, wenn Sie bei der Pflegekasse beantragt werden. Dazu gehören der Einbau einer neuen Badewanne, nachträglicher Einbau von Badewannentüren und Einstiegshilfen sowie die Anbringung rutschhemmender Bodenbeläge in Wanne und Dusche.
Auch der Umbau einer Wanne zur Dusche, wenn die Badewanne nicht mehr genutzt werden kann, kann gefördert werden.

Wir stellen ihren Antrag
Unser Antragsservice macht es Ihnen einfach, einen Zuschuss für Ihr barrierefreies Bad bei Ihrer Pflegekasse zu beantragen. Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses und nehmen Ihnen den lästigen Papierkram ab.
Unser erfahrenes Team kennt die Anforderungen und Voraussetzungen der Pflegekassen genau. Wir helfen Ihnen dabei, den Antrag vollständig und korrekt auszufüllen, um Ihre Chancen auf eine Kostenübernahme zu maximieren.
Dabei berücksichtigen wir Ihre individuellen Bedürfnisse und sorgen dafür, dass alle relevanten Informationen enthalten sind.
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Entspannen Sie sich, während wir Ihren Antrag erledigen!
Krankenkasse
Bis zu 4000€ sichern oder praktische Hilfsmittel erhalten
Pflegekasse
Finanzielle Unterstützung bei Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen
Sozialhilfeträger
Förderung bei Grundsicherung/ALG2/ Hartz IV/Bürgergeld
KFW-Programme
Profitieren Sie von attraktiven KfW-Programmen

Andreas Bartels
Geschäftsführer Wannenwerkstatt
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Kundenstimmen
Das sagen unsere Kunden zum Antragsservice
Häufig gestellte Fragen
Wir helfen Ihnen weiter – Hier beantworten wir Ihre am häufigsten gestellten Fragen
Um einen Zuschuss von bis zu 4000€ für einen barrierefreien Badezimmerumbau zu erhalten, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:
- Der Antragsteller muss einen anerkannten Pflegegrad haben.
- Der Umbau muss notwendig sein, um eine sichere und selbstständige Nutzung des Badezimmers zu ermöglichen.
- Es muss ein detaillierter Kostenplan oder Kostenvoranschlag für die geplanten Maßnahmen vorgelegt werden.
- Der Zuschuss muss bei der zuständigen Pflegekasse vor Beginn der Baumaßnahmen beantragt werden.
Unser Beratungsservice steht Ihnen gerne zur Verfügung, um alle Fragen zu klären und Sie durch den Antragsprozess zu führen. Zögern Sie nicht, sich bei uns zu melden. Wir helfen Ihnen gerne weiter, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind und Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten.
Die Beantragung des Zuschusses für einen barrierefreien Umbau erfordert einige Schritte, einschließlich der Erstellung eines Kostenvoranschlags und der Kommunikation mit der Pflegekasse. Es kann als aufwendig wahrgenommen werden, insbesondere wenn man nicht vertraut ist mit dem Prozess. Aber keine Sorge! Unser Beratungsservice ist bereit, Ihnen bei jedem Schritt des Prozesses zu helfen. Wir klären Ihre Fragen, begleiten Sie durch den Antragsprozess und unterstützen Sie dabei, alle benötigten Dokumente bereitzustellen. Unser Ziel ist es, Ihnen den Prozess so unkompliziert wie möglich zu gestalten.
Normalerweise beträgt der maximale Zuschuss für einen barrierefreien Umbau von der Pflegekasse 4000€ pro Maßnahme. In Haushalten mit mehreren pflegebedürftigen Personen kann dieser Betrag jedoch auf bis zu 16.000€ erhöht werden.
Darüber hinaus können unter bestimmten Umständen zusätzliche Fördermittel von anderen Stellen verfügbar sein. Unser Beratungsservice unterstützt Sie gerne dabei, alle möglichen Finanzierungsoptionen zu erkunden und den maximalen Zuschuss zu beantragen.
Der Zuschuss für einen barrierefreien Umbau von der Pflegekasse ist in der Regel an einen anerkannten Pflegegrad gebunden. Wenn Sie keinen Pflegegrad haben, kann es schwieriger sein, diesen Zuschuss zu erhalten. Es gibt jedoch unter Umständen andere Fördermittel oder Zuschüsse, die Sie in Anspruch nehmen können, auch wenn Sie keinen Pflegegrad haben. Unser Beratungsservice kann Sie dabei unterstützen, alle Ihre Optionen zu erkunden und Sie durch den Antragsprozess zu führen, unabhängig von Ihrem Pflegegrad
Die Bearbeitungszeit für Anträge kann variieren, aber in der Regel sollten Sie innerhalb von vier bis sechs Wochen eine Antwort von der Pflegekasse erhalten. Unser Beratungsservice kann Ihnen helfen, den Status Ihres Antrags zu verfolgen und bei Bedarf mit der Pflegekasse zu kommunizieren.
Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Unser Beratungsservice kann Sie dabei unterstützen und mit Ihnen zusammenarbeiten, um die besten nächsten Schritte zu ermitteln und sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.
In der Regel sind Sie selbst dafür verantwortlich, die Arbeiten zu beauftragen. Die Pflegekasse stellt den Zuschuss zur Verfügung, aber es liegt in Ihrer Verantwortung, einen geeigneten Dienstleister zu finden und zu beauftragen. Unser Beratungsservice kann Ihnen dabei helfen, geeignete Dienstleister zu finden und sicherzustellen, dass alle Arbeiten den Anforderungen der Pflegekasse entsprechen.
Ja, Sie können den Zuschuss für jede einzelne Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes beantragen, bis zu dem jeweiligen Höchstbetrag. Wenn Sie weitere Anpassungen vornehmen müssen, können Sie erneut einen Antrag stellen. Unser Beratungsservice kann Sie dabei unterstützen und Ihnen helfen, den Prozess so unkompliziert wie möglich zu gestalten.

